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Versicherungen für Senioren: Was ist nötig, sinnvoll, überflüssig?

Steigendes Alter, neue Risiken: Manche Versicherung wird überflüssig, andere sind weiterhin wichtig. Welche Policen sind für Senioren verzichtbar, welche machen Sinn?


Überprüfen Sie in Ihren Unterlagen, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen

Ob jung oder alt: Existenzbedrohende Risiken sollte man nach Ansicht der Experten auf jeden Fall absichern. Doch diese Risiken wandeln sich im Laufe des Lebens. Mit dem Eintritt ins Rentenalter ist etwa der Verlust des Arbeitseinkommens nicht mehr die größte existenzielle Bedrohung. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht man dann nicht mehr. Auch die Risikolebensversicherung ist meist verzichtbar“, meint Finanz- und Versicherungsexperte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern.

Die private Haftpflichtversicherung ist und bleibt ein Muss, denn man haftet, unabhängig vom Alter, in voller Höhe für Sach- und Personenschäden. Zu prüfen ist die Umstellung auf einen Partnertarif, wenn vorher die Kinder mitversichert in einer Familienversicherung waren. „Viele schleppen dies jahrelang mit, obwohl die Kinder längst aus dem Haus und selbst versichert sind“, so Experte Straub. Die pauschale Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Spezielle Risiken wie Schlüsselverlust können ergänzend abgesichert werden. Auf jeden Fall sollte man laut Straub auf die Forderungsausfall-Deckung achten. Sie bedeutet: Wenn man geschädigt wird, der Verursacher den Schaden aber weder durch eine Haftpflichtversicherung noch durch Geld gutmachen kann, hat man einen Ersatzanspruch gegenüber der eigenen Versicherung. Wenn man dann noch den aktiven Rechtsschutz mitversichert hat, kommt die eigene Versicherung auch für die Kosten im Prozess gegen den Schädiger auf.


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar – und ohnehin Pflicht, solange man Auto fährt. Die Verbraucherzentrale Bayern rät zur maximalen pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sachschäden. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 7,5 Millionen für Sachschäden. Weit kommt man damit bei einem Großschaden aber nicht.

Eine Hausratversicherung macht Sinn, sie sollte nur hin und wieder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. So sammeln sich in vielen Haushalten mit der Zeit beträchtliche Werte an. Umgekehrt beschließen manche Menschen in höherem Alter, sich von Wertstücken, teuren Möbeln oder dauerhaft abgelegtem Schmuck zu trennen. Wer in eine kleinere Wohnung umzieht, braucht womöglich ebenfalls weniger für die Hausratversicherung zu zahlen. Wichtig ist laut Experte Straub, einen „Unterversicherungsverzicht“ zu vereinbaren. Das heißt: Auch wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert, übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden (Wiederbeschaffungswert). Im Wohnflächenmodell, bei dem die Versicherungssumme pro Quadratmeter angesetzt wird, ist ein Unterversicherungsverzicht in aller Regel bereits enthalten.

Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung ist die Wohngebäudeversicherung auch im Alter wichtig. Sie versichert nicht den Inhalt, sondern das Gebäude gegen Beschädigung oder Zerstörung durch Sturm, Hagel, Leitungswasser, Feuer. Für einen Mehrbeitrag können auch Leistungen wie Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, Glasschäden und Elementarschäden wie Überschwemmung eingeschlossen werden.

Nachdem für die Berechnung der Versicherungssummen jahrzehntelang ein Gebäudewert aus dem Jahr 1914 zugrunde gelegt worden war, bietet die Versicherungswirtschaft inzwischen auch das „Flächenmodell“ an. Berechnungsbasis für die Versicherungssumme ist dabei die Wohn- beziehungsweise Nutzfläche in Quadratmetern; abgesichert ist der Wiederaufbauwert.

An Sinn und Nutzen der Senioren-Unfallversicherung scheiden sich die Geister der Fachleute. Die Verbraucherzentrale Bayern etwa hält diese für überflüssig. Für Freizeitsportler, die ein erhöhtes Unfallrisiko haben, sei diese Versicherung sinnvoll; ebenso für Hausfrauen und -männer, die keinen gesetzlichen Unfallschutz haben, meint Sascha Straub.

Vielen Senioren fürchten das Sturzrisiko, und manche Senioren-Unfallversicherung versichert auch den Oberschenkelhalsbruch. Hier liegt die Tücke im Detail: Ein Unfall liegt nur vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer körperlichen Schädigung führt. Ein Sturz als Folge von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Unterzuckerung gilt somit nicht als Unfall nach den Versicherungsbedingungen. „Der Ausrutscher auf der Bananenschale wäre ein ‚äußerer‘ Anlass. Ältere Menschen stürzen aber weitaus häufiger aus einem ‚inneren‘ Anlass‘“, gibt der Münchner Experte Straub zu bedenken. Wenn eine Unfallrente vereinbart wurde, muss ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent vorliegen. „In der überwiegenden Mehrheit der Unfälle, bei denen Invalidität eintritt, beträgt der Grad maximal 25 Prozent. In diesem Fall tritt die Versicherung nicht ein.“

Eine Zusatz-Pflegeversicherung dient dazu, die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Wer sich schon in jüngeren Jahren versichert, zahlt vergleichsweise niedrige Beiträge. Die Versicherungen unterscheiden drei Varianten:

  • Pflegekostenversicherung: Sie trägt die Kosten, die durch einen professionellen Pflegedienst bzw. Einrichtung entstehen. Die private Pflege zu Hause wird nicht bezahlt.
  • Pflege-Rentenversicherung: Abgesichert wird ein festgelegter Rentenbeitrag im Pflegefall, teilweise bereits ab der inoffiziellen Pflegestufe 0 (erhöhter Betreuungsbedarf bei eingeschränkter Alterskompetenz, etwa durch eine Demenzerkrankung). Die Beiträge sind recht hoch.
  • Pflegetagegeld: Versichert wird ein vereinbarter Tagessatz für das Vorliegen einer bestimmten Pflegestufe. Das entspricht vom Prinzip her dem Krankentagegeld.

„Wer sich für eine der drei Varianten entscheidet, sollte sicherstellen, dass auch Pflegestufe 0 berücksichtigt ist, insbesondere bei einer erblichen Vorbelastung“, rät Experte Straub. Ob und in welcher Weise die aktuellen Pflegestufen nach der anstehenden Reform der Pflegeversicherung noch gelten, ist unklar.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte abschließen, wer auch im Alter gern in die Ferne schweift, denn das Erkrankungsrisiko steigt mit den Lebensjahren. Die Auslandspolice garantiert bei einer Reise die komplette Übernahme der Behandlungskosten im Ausland und den Rücktransport in die Heimat. Chronische Erkrankungen sind ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass die Versicherung für den „medizinisch sinnvollen“ und nicht nur den „medizinisch notwendigen“ Rücktransport aufkommt. Nach einem schweren Unfall auf Kuba beispielsweise, wo eine ausreichende ärztliche Versorgung vorhanden ist, kann es dennoch sehr wichtig für den Heilerfolg sein, wenn der Betroffene in der Heimat, auf sicherem Sprachterrain und in der Nähe seiner Angehörigen, behandelt wird.

Eine Zahnersatz-Zusatzversicherung abzuschließen, macht in erster Linie in jüngeren Jahren Sinn, solange die Zähne noch weitgehend intakt und die Beiträge niedrig sind. Denn in die Beitragsberechnung geht der aktuelle Zahnstatus ein, und der wird mit dem Alter nicht besser. Verschiedene Tarife stehen zur Auswahl. So wird beim Kostenübernahmetarif der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung erstattet, um die gleiche Höhe von der privaten Zusatzversicherung aufgestockt. Restkostentarife wiederum sehen eine prozentuale Beteiligung an den verbleibenden Kosten für Zahnersatz vor.

Die Sterbegeldversicherung dient der Beruhigung des Gewissens. Wirklich Sinn macht sie nach Meinung der Versicherungsexperten aber nicht. Es sei eine „Versicherung für die Seele, um sicherzugehen, dass man mit dem eigenen Tod niemandem zur Last fällt“, sagt Sascha Straub. Die Versicherer treffen den Ton haargenau: „Ein Todesfall kann leicht zu einem erheblichen finanziellen Problem für die Hinterbliebenen werden“, heißt es beispielsweise in einer Werbebroschüre. Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen vor einigen Jahren das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog strichen, bieten Versicherer mit großem Erfolg die Policen an. Verbraucherschützer warnen, dass die Vorsorge zu teuer sei – und die Einzahlungen über die Gesamtlaufzeit oft deutlich höher als die Versicherungsleistung. „Falle für Senioren“, titelte daher die Zeitschrift „Finanztest“.

Wie orientiert man sich im Dschungel der Versicherungen? Wo findet man kompetenten Rat? Professionelle und unabhängige Beratung rund um das Thema Versicherungen im Alter bieten beispielsweise die örtlichen Verbraucherzentralen an. Dort kann man im persönlichen Gespräch seine Versicherungspolicen prüfen lassen und sich über Kündigung, Änderung oder Neuabschluss informieren. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Sozialverbände und andere gemeinnützige Institutionen bieten manchmal ebenfalls diesen Service an. Hilfreich kann auch das Gespräch mit der eigenen Versicherung sein, um etwa eine Aktualisierung der Verträge zu erörtern. Erhellend bis erheiternd ist auf jeden Fall der Blick in jene Stilblütensammlung im Internet, die aus Zuschriften von Verbrauchern an Versicherungen zitiert. Zum Beispiel diese: „Ich brauche keine Lebensversicherung. Ich möchte, dass alle richtig traurig sind, wenn ich einmal sterbe.“



Ingrid Kupczik / www.senioren-ratgeber.de; 09.03.2010, aktualisiert am 07.03.2012
Bildnachweis: Thinkstock/iStockphoto

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